DIREKTKUNDIN
(Bitte sorgfältig lesen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Safaris by Z Ltd
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Safarisby Z Ltd. (im Folgenden "Reiseveranstalter" genannt). Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Reisenden (nachfolgend "Kunde" genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, der Reiseveranstalter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters gelten auch dann, wenn der Reiseveranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder von den Bedingungen des Kunden abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
2. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, diese Bedingungen mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
1. Der Kunde erhält vom Reiseveranstalter ein individuelles Reiseangebot in englischer Sprache (Vertragssprache), mit der Anmeldung zu einer Reise bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage des individuellen Reiseangebotes und dieser AGB mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax, per Post oder elektronisch an. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme des Reiseveranstalters zustande, über die der Kunde durch die Reisebestätigung informiert wird.
2. Nach Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des Reisepreises fällig, die auf den gesamten Reisepreis angerechnet wird. Der Rest des Reisepreises (bei kurzfristig gebuchten Reisen: der gesamte Reisepreis) ist 14 Tage vor Reisebeginn fällig und zahlbar. Der Kunde zahlt jede gebuchte Reise per Überweisung oder telegrafischer Banküberweisung, wobei der Reiseveranstalter den Kunden über seine Zahlungsmöglichkeiten informiert. Etwaige Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
1. Alle Leistungen, die Gegenstand des Reisevertrages sind, ergeben sich aus dem in der Reisebeschreibung enthaltenen Leistungsverzeichnis in Verbindung mit den Angaben in der individuellen Reisebestätigung.
2. Werden nach Vertragsschluss Änderungen wesentlicher Reiseleistungen notwendig, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden (z.B. Hotelreservierungen oder Mietwagen), so sind diese Änderungen nur zulässig, wenn sie gleichwertig oder höherwertig sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
1. Der Kunde kann den Reisevertrag jederzeit vor Beginn der Reise kündigen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung für die erbrachten Reiseleistungen und die entstandenen Aufwendungen in Höhe des Reisepreises verlangen. Dem Kunden wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Der Reiseveranstalter kann die Entschädigung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts des Kunden als pauschalierten Betrag in Abhängigkeit vom Buchungspreis verlangen:
- Mehr als 14 Tage vor dem Anreisedatum: Volle Rückerstattung
- Ändern Sie Ihre Daten kostenlos bis zu 7 Tage vor Ihrer Ankunft
- Ab 14 Tage vor Anreise und bei Nichterscheinen: 100% Stornogebühr des gesamten Reisepreises
Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der pauschal berechnete Wert.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der pauschalierten Rücktrittskosten eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern und hat in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen zu neutralisieren und nachzuweisen.
1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Reiseveranstalter kann für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere, wenn der Reisevertrag die Rückbeförderung vorsieht, um den Kunden nach Hause zu befördern. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Reiseveranstalter und vom Kunden je zur Hälfte zu tragen. Alle anderen zusätzlichen Kosten gehen jedoch zu Lasten des Kunden.
1. Der Kunde ist verpflichtet, die örtliche Reiseleitung oder den Reiseveranstalter selbst zu benachrichtigen und von der jeweiligen Person Abhilfe zu verlangen. Zu diesem Zweck hat der Reiseveranstalter dem Kunden die oben genannte Notfall Telefonnummer mitgeteilt, die er zusammen mit den Kontaktinformationen des Reiseveranstalters in diesem Dokument angegeben hat. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann Abhilfe in Form einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung schaffen.
2. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Kunden zu setzenden angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist je Reise und Kunde auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Veranstalters für alle Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist je Kunde und Reise auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiseversicherung für seine Reise.
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Schadensminderung eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
1. Alle Ansprüche auf vertragliche Abhilfe und Schadensersatz hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise unter der dem Kunden mit der Reisebestätigung mitgeteilten Anschrift des Veranstalters geltend zu machen. Nach Ablauf der Monatsfrist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Geltendmachung des Anspruchs gehindert war.
2. Ungeachtet der vorgenannten Fristen sind Ansprüche wegen Beschädigung, Verspätung oder Verlust von Reisegepäck im Zusammenhang mit Flügen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach internationalen Abkommen innerhalb von sieben Tagen bei Verlust von Gepäck und innerhalb von 21 Tagen bei Verspätung von Gepäck nach dessen Aushändigung anzuzeigen. Ebenso ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck nicht der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter anzuzeigen, wenn vertragliche Ansprüche geltend gemacht werden sollen.
3. Vertragliche Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, wenn der Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters selbst noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines Erfüllungsgehilfen oder seines gesetzlichen Vertreters beruht. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag nach dem vertraglichen Ende der Reise. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie für alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
4. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter an Dritte ist unzulässig. Dies gilt nicht für eine Abtretung unter Familienangehörigen.
Die vom Kunden dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und für Zwecke der Kundenbetreuung erforderlich sind. Die Daten des Kunden werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages.
Aufgrund der jüngsten weltweiten Pandemie Covid 19 haben wir zum Schutz unserer Gäste und unseres Personals einige Änderungen bei Safari By Z vorgenommen, auf die wir Sie gerne hinweisen möchten. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit sorgfältiger Planung und Rücksichtnahme durch unsere Mitarbeiter und Gäste weiterhin den besten Gastfreundschaftsservice auf Safari bieten können. Für den Moment könnte dies unsere neue Norm sein.
NeueRoutinen:
Alleunsere Mitarbeiter haben eine umfassende Schulung zu Gesundheit und Sicherheit im Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus erhalten und sind angehalten, bei ihrer persönlichen Hygiene und ihren täglichen Routinen besonders wachsam zu sein.
Der Gesundheitszustand der Fahrer-Guides wird mindestens eine Woche lang überwacht, bevor sie Kunden auf Safari mitnehmen.
Stadttransfer- und Safarifahrzeuge werden regelmäßig desinfiziert, bevor die Kunden abgeholt werden, insbesondere die Oberflächen und Sitze, die häufig berührt werden.
Unsere Abhol- und Begrüßungsteams an den Flughäfen werden die Gäste weiterhin in die Transferfahrzeuge begleiten. Während unsere Fahrzeuge bereits zwischen den Transfers gereinigt werden, werden sie nun auch zwischen den einzelnen Fahrten desinfiziert.
Um die soziale Distanz zu wahren, werden Safarifahrzeuge mit 4-Fenster-Sitzen so umgestaltet, dass nur noch 2 Personen in der Fahrgastkabine Platz finden. Für Familien/Freundesgruppen, die gemeinsam in einem Fahrzeug reisen möchten, stehen weiterhin Safari-Fahrzeuge mit 6-Fenster-Sitzen zur Verfügung.
Der Fahrer-Guide wird darauf achten, dass die Gäste die empfohlenen Abstände am Parkeingang, an den Picknickplätzen und beim Einchecken in den Unterkünften einhalten.
Jeder Gast erhält sein eigenes Abenteuerset, das ein Wildlife Guides' Journal, einen Minifächer und Handdesinfektionsmittel sowie ein Fernglas enthält - alles in gereinigtem Zustand vor jedem neuen Gast
. Der Fahrer-Guide trifft zu jeder Zeit die notwendigen persönlichen Schutzvorkehrungen. Die Gäste werden gebeten, ihre eigenen Masken mitzubringen;
Bitte seien Sie versichert, dass alle unsere ausgewählten Partnerunterkünfte, mit denen wir zusammenarbeiten, ihre strengen COVID-19-Hygienevorschriften einhalten.
Tansania war von Covid 19 nicht wirklich in dem Maße betroffen wie die meisten anderen Länder, insbesondere die in Europa und Südamerika.
Wir werden jedoch die oben genannten Maßnahmen beibehalten, um Sie nicht zu beunruhigen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Sie in Tansania zu Ihrem unvergesslichen Safari-Urlaub begrüßen zu dürfen.